Vom Vorhabensträger war die Erweiterung eines bestehenden Windparks im Bereich einer geologischen Störung geplant. Von Seiten der nahegelegenen Gemeinde bestanden erhebliche Bedenken hinsichtlich einer möglichen Belastung der Trinkwasserversorgung. Durch die hydrogeologisch-bodenkundliche Begutachtung wurden die Gefährdungen durch den Bau beurteilt und Schutzmaßnahmen festgelegt. Die behördliche Genehmigung wurde erwirkt.
Projektinhalte
- Bodenkartierung nach KA5, geologische Erkundung
- Hydrogeologisch-bodenkundliche Begutachtung
- Erstellung eines Beweissicherungskonzepts der Trinkwasserversorgung
- Beratung des Vorhabenträgers im Genehmigungsverfahren
- Beratung des Vorhabenträgers im Rechtsverfahren mit der klagenden Gemeinde, Abgabe von Stellungnahmen
Kartierung und Erkundung
Gutachten
Beratung
Bodenschutz
Grundwasser- und Trinkwasserschutz
ca. 3 Jahre